Preise

nach § 19 Fahrlehrergesetz - Fahrschule Gabi Bischler

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrschulen. Preise in € ab 01.03.2024

 Klassen

 B

B197

BA

BE

B96

L

MO

Grundbetrag
- für die allgemeinen Aufwendungen 
einschließlich des theoretischen Unterrichts

- bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung

500,00 €

 

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500,00 €

 

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500,00 €

 

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500,00 €

 

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400,00 €

 

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180,00 €

 

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Vorstellungsentgelte *
- theoretische Prüfung

- praktische Prüfung (komplett)

100,00 €

230,00 €

100,00 €

230,00 €

100,00 €

230,00 €

 

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250,00 €

 

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100,00 € 

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bei Teilprüfung**

– nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben 

– nur Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten***)

– nur Verbinden und Trennen von Fahrzeugen 

 

             
 Fahrstunde (zu je 45 Minuten) 73,00 € 73,00 € 73,00 € 88,00 € -------€  -------€ -------€

Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)

- auf Bundes- oder Landstraße

- auf Autobahnen

- bei Dämmerung und Dunkelheit

 

85,00 €

85,00 €

80,00 €

 

85,00 €

85,00 €

85,00 €

 

85,00 €

85,00 €

85,00 €

 

100,00 €

100,00 €

100,00 €

 

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Unterweisung am Fahrzeug (zu je 45 Minuten) **  ---€  --- € ---€  --- € --- €  ---€ --- €

                     

 *) Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben und können in dieser

     Fahrschule eingesehen werden.

**) nur für die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T

***) gilt nicht für BE

 
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