Ausbildungsfahrschule

Ausbildung zum Fahrlehrer

Die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in erfolgt zweistufig. Bewerber für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE müssen vor Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis u.a. eine Lehrprobe im theoretischen und praktischen Unterricht bestehen. Zur Vorbereitung auf die Lehrprobe müssen Bewerber neben der bereits absolvierten Ausbildung in einer Fahrlehrerfachschule eine Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule durchführen. Wir sind bereits seit 2006 anerkannte Ausbildungsfahrschule.

Begleitung durch Ausbildungsfahrlehrer

Nach der Erteilung der befristeten Fahrlehrerlaubnis erfolgt die 4,5-monatige Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule. Unsere Ausbildungsfahrlehrerin begleitet den „Fahrlehrer im Praktikum” durch die Phasen der Ausbildung und Prüfung. Nach einer Hospitationsphase bilden Bewerber Fahrschüler/innen eigenständig aus, geben theoretischen und praktischen Unterricht, erst in Anwesenheit der Ausbildungsfahrlehrerin und später alleine und fahren auch Prüfungen.

Gewissenhafte Ausbildung

Unsere Ausbildungsfahrlehrerin bildet den Inhaber der befristeten Fahrlehrerlaubnis sorgfältig aus. Wir lassen den theoretischen und praktischen Unterricht unter Anleitung durchführen, beaufsichtigen und geben Hilfestellung.
Der Bedeutung des Praktikums bei der Ausbildung unseres Nachwuchses in diesem pädagogischen Beruf möchten wir mit einer hochwertigen Ausbildung in unserer Ausbildungsfahrschule Rechnung tragen.